Die Schweiz fördert Photovoltaikanlagen mit bis zu 60 Prozent der Investitionskosten
Die Schweiz fördert Photovoltaikanlagen mit bis zu 60 Prozent der Investitionskosten
March 14, 2023
Der Bundesrat hat die Änderungen des Energiegesetzes verabschiedet. Damit ist die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes formalisiert, die seit Oktober 2022 in Kraft sind. Photovoltaikanlagen können eine Einmalzahlung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten erhalten. Die Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft und gelten bis 2025.
Die „Hohe Einmalzahlung“ (HEIV) gilt für Anlagen mit einer Leistung von 2 bis unter 150 Kilowatt, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb sind. Sie sieht eine Erstattung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen vor die bei der Beauftragung relevant sind. Gemäss Bundesamt für Energie (BFE) gilt dies für Anlagen ohne Eigenverbrauch.* Hat die Anlage eine Leistung von mehr als 150 Kilowatt, wird die HEIV ausgeschrieben. Diese Regelung gilt, bis die neuen Anlagen in der ganzen Schweiz eine Gesamtjahresproduktion von maximal zwei Terawattstunden erreichen.
Zur Festlegung der Ausbauschwelle von zwei Terawattstunden halten die Kantone das BFE über die geplanten Projekte und deren Status von der Bekanntgabe bis zur Inbetriebnahme auf dem Laufenden. Das BFE führt eine öffentlich zugängliche Liste der Informationen.
Die Verordnungsänderung regelt auch, wie Baugenehmigungen erteilt werden. Sie sind vom Kanton durchzuführen und bedürfen der Zustimmung der Gemeinde und der Grundeigentümer. Im Rahmen der Baubewilligung muss der Kanton auch die Anforderungen an den Rückbau festlegen. Die Zulassung für den Elektroausbau erfolgt durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat oder das Bundesamt für Energie.
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